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Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma
Auto Beer, Max-Plank-Straße 3. 52499 Baesweiler für
importierte Fahrzeuge
1. Es gelten nur schriftliche Absprachen und Vereinbarungen.
2. Die Ausstattung des Fahrzeuges richtet sich nach dem Kaufvertrag / verbindliche
Bestellung. Angaben in der bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen,
z.B. Hersteller - prospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch
usw. des Kaufgegenstands sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften.
Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden
Produktion und die übliche Serienstreuung. EU - Fahrzeuge können von der
deutschen Serienausstattung abweichen. Dies gilt selbstverständlich nicht für
die schriftlich vereinbarten Ausstattungsmerkmale wie z.B. ABS, Airbags.
3. Die Fahrzeuge werden mit COC- Dokumente und auf Wunsch mit der Zulassungsbescheinigung
Teil II ausgeliefert. Die Garantie richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen,
4. Gewährleistungsansprüche sind an die Vertragshändler der Herstellerwerke
zu richten.
5. Sogenannte EU - Fahrzeuge können gegebenenfalls im Exportland, z.B. Frankreich
eine Tageszulassung zum Zwecke des Exports aufweisen.
5. Preisänderungen (max. 3%), Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung
des Lieferumfanges seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit
vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen
für den Käufer zumutbar sind.
6. Der Lieferant ist von der Lieferung freigestellt: - wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten
nicht geliefert wird, - wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom
Lieferanten vorgenommen wird, - wenn ein Import durch Gesetzesänderung wesentlich
erschwert wird. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Alle Liefertermine verstehen sich unverbindlich.
8. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten, kann
der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist von der
Bestellung zurücktreten. Der Käufer kann einen Verzugsschaden nur geltet
machen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über die
Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt Käufer nach Ablauf einer Nachfrist
in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen
und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Kaufpreises zu
fordern.
10. Die Verzugszinsen werden mit 5% p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet.
11. Die Zahlung kann nur mit Bargeld, per LZB-Scheck oder durch Vorüberweisung
erfolgen.
12. Der Käufer verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeuges
den Kaufpreis zu zahlen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes
Eigentum der Firma Auto Beer, Baesweiler.
13. Gerichtstand ist Aachen
14. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle anderen
Bestimmungen rechtswirksam.
Stand September 2007
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